DU als Veranstalter musst dich um die Anmeldung der Veranstaltung kümmern! Dies gilt auch dann, wenn Du mit den Künstlern eine Einnahmenbeteiligung ausgemacht haben solltest. Als Veranstalter gilt, wer eine Veranstaltung abhält und den Behörden (Gemeinde, Finanzamt uä) sowie der Öffentlichkeit gegenüber als Veranstalter auftritt.